gekränktes rechtsgefühl
Ein Architekt klagte gegen eine Hotelgesellschaft, weil diese die Fassade ihres Hotels von einem anderen Architekten hatte verändern lassen. Er reklamierte die Fassade als sein geistiges Eigentum. Er bekam Recht. Worin bestand nun dieses Recht? Selbstverständlich konnte es nicht etwa darin bestehen, dass die neue Fassade wieder abgerissen werden musste. Es bestand also darin, dass der Architekt seinen Schaden vergütet bekommen musste. Der Schaden allerdings - ein ideeller Schaden - muss von ihm nachgewiesen werden, und zwar als materieller Schaden. Da der Mann das nicht kann, bekommt er keine Vergütung. Troztdem bekam er recht, und nach wie vor ist es unerlaubt, sich am geistigen Eigentum eines anderen zu vergreifen. Ebenso unerlaubt, wie es üblich ist. In dieser Entscheidung liegt, so komisch das aussehen mag, ein Weg, der beschreitbar wäre. Immaterielle Forderungen werden geschützt und - immateriell erfüllt. Das gekränkte Rechtsgefühl wird vom Staat als berechtigt anerkannt.
bb - 1931 (Aus dem Dreigroschenprozess)
bb - 1931 (Aus dem Dreigroschenprozess)
stella nera - 5. März, 16:54